Russisch-Brot von Dr. Quendt: Tradition seit 1845 Schönes Beispiel für die Werbung mit Tradition – auch wenn es nicht die eigene ist: Die Dresdner Firma „Dr. Quendt“ wirbt bei ihrem Russisch-Brot auf der Verpackung prominent mit dem Slogan „Das Original seit 1845“. Dadurch dürfte vermutlich nicht nur bei mir der Eindruck entstehen, dass die Wurzeln des Unternehmens wohl ähnlich weit zurückreichen. Doch weit gefehlt, wie ein Blick auf die Firmen-Homepage zeigt. Vielmehr wird hier ein noch recht junges Unternehmen gekonnt mit einem traditionsreichen Produkt in Verbindung gebracht…

Betrachten wir dazu die Produktverpackung genauer. Auf der Rückseite erfährt der geneigte Verbraucher unter dem Stichwort „Kleine Russischlektion“, dass der Bäcker Ferdinand Wilhelm Hanke 1845 in Dresden seine deutsch-russische Bäckerei eröffnet hat. Dort bot er auch „seine locker-leichten Buchstabenplätzchen an“, die er während seiner Lehrjahre in St. Petersburg kennen gelernt hatte. Abschließend folgt der Hinweis auf den heutigen Hersteller: Demnach ist Russisch-Brot heute weiterhin traditionell in Dresden zu hause und zwar in der Spezialitätenbäckerei Dr. Quendt (siehe Bild).
Russisch-Brot von Dr. Quendt: Russischlektion

Vermutlich dürfte ich nicht der einzige sein, der beim Blick auf das Produkt bzw. seine Verpackung von einem Traditionsprodukt und einer damit verbundenen Traditionsfirma ausgeht. Ein neugieriger Blick auf die Internetseite der Firma zeigt jedoch, dass die „Dr. Quendt Backwaren GmbH“ erst 1991 als Ausgründung aus dem vormaligen VEB Dauerbackwaren entstanden ist und man dort auch erst 2008 „das große 15-jährige Jubiläum“ gefeiert hat.

siehe dazu: Die Geschichte der Spezialitätenbäckerei Dr. Quendt (etwas spärliche Darstellung der Firmengeschichte)

In Anbetracht dessen verdeutlicht diese Form der Werbung sehr schön, wie man mit durchdachten Formulierungen den positiven Eindruck einer langjährigen Tradition erwecken kann, ohne dabei falsche Tatsachen zu behaupten. Welchen Nutzen diese beim Verbraucher angestrebte Assoziation haben kann, wurde vor einigen Monaten erst wieder in einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg deutlich. Die Richter verboten dabei eine nicht zutreffende Traditionswerbung mit der Begründung, dass eine solche Werbung und die damit verbundene Qualitätsaussage die Kaufentscheidung der Kunden zu Lasten der Wettbewerber beeinflussen kann (siehe: OLG Oldenburg verbietet unzutreffende Alters- bzw. Traditionswerbung).


(Ende) geschichtskombinat/04.11.2010/mar

"Dr. Quendt" und das Russisch-Brot: Junge Firma mit langer Produkt-Tradition
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